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KRONI ZH-334 DESINTEC® HoofCare Special D

Bio-Konformität

Biotauglich
Das Produkt kann auf Biobetrieben eingesetzt werden
QAV-frei

Zulassung

Zulassungsnummer
Z-Nr. CHZN5732
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen.

Gebrauchsanweisung

Anwendungsempfehlung
Schafe und Ziegen: Tiere zweimal pro Woche für 10 Minuten in Klauenbad (Konzentration 6%) stehen lassen. Danach Tiere über eine Stunde auf trockenem Boden halten. Wasser vorlegen und anschliessend entsprechend der gewünschten Konzentration zugeben.
Rinder: In der Routineanwendung die Tiere mindestens an zwei Tagen pro Woche, einmal täglich durch das Klauenbad treiben. Bakterizide Wirkung: Konzentration 3 %, Temperatur 10 °C, Einwirkzeit 30 min Bei Problemen Konzentration auf 5 % erhöhen.

Kennzahlen

Basis
Sauer

Produktinformation

DESINTEC® Hoofcare Special D ist ein flüssiges bakterizides Klauendesinfektionsmittel für Rinder, Schafe und Ziegen für den Einsatz in Klauenbädern. DESINTEC® Hoofcare Special D enthält eine speziell auf die Pflege von Klauen abgestimmte Wirkstoffkombination. Es vereint Reinigung, Desinfektion und Pflege der Klauen in einem Produkt.
Wirkung auf Oberflächen:
Im Bereich der empfohlenen Einsatzkonzentrationen ist keine korrosive Wirkung gegen Oberflächen und Materialien, die üblicherweise im Landwirtschaftsbereich eingesetzt werden, zu erwarten.
Ökologische Bewertung:
DESINTEC® Hoofcare Special D entspricht den Bestimmungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und der Tensidverordnung, seine organischen Bestandteile sind biologisch abbaubar. Das verdünnte Desinfektionsmittel darf nicht ins Abwasser gelangen und sollte auf den Miststock oder über das Güllenloch entsorgt werden.

Auch für Biobetriebe geeignet
Desintec® Hoofcare Special D ist für den Einsatz in Biobetrieben zugelassen. Es ist zwar nicht in der «Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz» aufgeführt, aber das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBl) hält Folgendes fest: «Da die Behandlungen im Rahmen einer staatlich 10 angeordneten Bekämpfung stattfinden, darf das zur Bekämpfung behördlich vorgeschlagene Mittel im Biolandbau eingesetzt werden, auch wenn es nicht in der Betriebsmittelliste steht» (siehe Moderhinke- Sanierungsprogramm des Bundes.